Selbstständigkeit
Auch in Grossbritannien kommt man an der Bürokratie nicht vorbei, wenn man sich beruflich selbstständig machen möchte. Aber fairerweise muss dazu gesagt werden, dass es trotzdem recht einfach und unkompliziert ist – besonders für Kleinunternehmer.
Folgende formelle Angelegenheiten müssen vor Beginn der Selbstständigkeit erledigt werden:
1. NIN (National Insurance Number) beantragen
Sie müssen sich mit dem Jobcenter vor Ort in Kontakt setzen, um eine NIN zu erhalten.
Hier finden Sie die nötigen Informationen dazu.
2. Meldung beim Finanzamt
Die Meldung ist online möglich .
3. National Insurance Contribution (Sozialabgaben)
Durch die Meldung beim Finanzamt wird man automatisch für die NIC gemeldet. Vierteljährlich wird ein Betrag von ca. 30 Pfund (2,40 Pfund / Woche) fällig.
Es gibt verschiedene Contribution Klassen, aber in der Regel wird man in Klasse 2 eingestuft.
Wer die deutsche oder österreichische Staatsangehörigkeit hat, darf ohne Arbeitserlaubnis in Grossbritannien arbeiten. Bei der schweizer Staatsangehörigkeit wird eine Arbeitserlaubnis benötigt.
